Während sämtlicher Vereinsaktivitäten wie z.B:
Generalversammlung, Kameradschaftsabend und 1. Maifest gilt
generelles Angelverbot !
Bei Nichteinhaltung kann ein Vereinsausschluss erfolgen ! Weiterhin möchten wir an alle aktiven Angler appellieren, das in der Zeit in der Arbeitseinsätze stattfinden sich niemand an den See setzt zum Fischen,
wenn man noch nicht seine kompletten Pflichtstunden geleistet hat.